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Barrierefrei nach BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen, was bei Ihnen nötig ist – und setzen es um.

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen – also insbesondere Onlineshops, aber auch Websites mit Buchungs- oder Bestellfunktionen. Wer unter das Gesetz fällt, muss seine digitalen Angebote so gestalten, dass sie auch mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik nutzbar sind.

Barrierefreiheit ist dabei kein reines Pflichtprogramm: Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher besser bedienbar, wird von Suchmaschinen besser verstanden und erreicht Kundengruppen, die sonst abspringen. Die Investition rechnet sich also auch dann, wenn Sie gar nicht verpflichtet wären.

Wir prüfen Ihre bestehende Website systematisch und setzen die nötigen Anpassungen direkt um – pragmatisch, Schritt für Schritt und mit klarer Priorisierung, was zuerst erledigt sein muss.

Was wir prüfen und umsetzen

  • Wahrnehmbarkeit: ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schriften und Alternativtexte für Bilder
  • Bedienbarkeit: vollständige Tastaturbedienung und klar erkennbare Bedienelemente – auch ohne Maus
  • Verständlichkeit und Nachweis: verständliche Sprache, nachvollziehbare Navigation und die vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie ein solches Projekt abläuft und was es kostet, lesen Sie in unserem Beitrag Barrierefreiheit & BFSG.

Bitte beachten Sie: Wir leisten keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie im Zweifel bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch – wir verschaffen Ihnen einen ehrlichen Überblick.

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Kontakt

Barrierefrei nach BFSG
Zossener Str. 41
10961 Berlin
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Erreichbarkeit

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  • Samstag – Sonntag
    Geschlossen
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