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Barrierefreiheit & BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Viele Websites und Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, müssen barrierefrei nutzbar sein. Das ist mehr als eine Pflicht – barrierefreie Seiten sind für alle Besucher besser bedienbar, erreichen mehr Menschen und werden von Suchmaschinen besser bewertet.

Wir prüfen Ihren Auftritt anhand der maßgeblichen Standards (WCAG 2.1 / EN 301 549), zeigen verständlich, wo Barrieren liegen, und setzen die Anpassungen um: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, verständliche Struktur, barrierefreie Formulare und Dokumente. Auf Wunsch als kompakter Barrierefreiheits-Check mit Maßnahmenliste oder als komplette Umsetzung.

Hinweis: Wir erbringen keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsberatung – die technische Umsetzung übernehmen wir.

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